Ihr Pflegegrad wurde abgelehnt?
Wenn Sie zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragen oder auch eine Höherstufung eines bestehenden Pflegegrades beantragen, so ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass Sie nicht das gewünschte Ergebnis erhalten.
Woran liegt das?
- Zeitdruck der Begutachtenden des Medizinischen Dienstes
- Missverständnisse oder Probleme in der Kommunikation
- Angst vor oder Scham in der Begutachtungssituation
Dann ist zügiges Handeln gefragt
Denn Zeit bedeutet Geld, welches Sie in unterstützende Maßnahmen investieren können.
Ein Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Drängt die Zeit, so können Sie eine Begründung nachreichen.
Ab hier mit mir.
Darauf folgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, bisher MDK), meist aber anhand der Aktenlage und ohne erneuten Hausbesuch bzw. ohne telefonisches Interview. Am Ergebnis ändert sich häufig nichts.
Greifen Sie bereits nach der ersten Ablehnung auf meine Unterstützung zurück! Dann gehen wir gemeinsam wie folgt vor:
- Sollten Sie noch keinen Widerspruch eingereicht haben, unterstütze ich Sie hierbei
- Ich überprüfe das aktuelle Gutachten zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit und sehe mir Ihre persönliche Situation genauer an
- kommt es zu einer erneuten Begutachtung im Hausbesuch oder per Telefoninterview, bin ich gerne bereit, Sie zum Termin zu unterstützen
- kommt auch das Gutachten nach Widerspruch nicht zu einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis, so erfolgt die Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegenüber Ihrer Pflegekasse. Nun nimmt sich der sog. Widerspruchsausschuss Ihrer Sache an. Um dessen Arbeit in eine gute Richtung zu führen, ist es ratsam, eine fachlich fundierte Begründung beizulegen. Gerne übernehme ich dies für Sie.
Preise.
Gerne sende ich Ihnen nach erstem Kontakt eine Auflistung der Kosten zu.